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  • 02.04.2009 | Gesetzgebung

    Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz: Ein „Update“ für Chefärzte

    Im März 2009 hat der Bundesrat nach dem Bundestag nun auch das „Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009“ (KHRG) verabschiedet. Das Gesetz verfolgt nach Aussage des Gesetzgebers im Wesentlichen zwei Ziele:  

     

    1. Nach dem - ursprünglich - für 2009 vorgesehenen Ende der Konvergenzphase der DRGs sollen die künftigen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung neu geregelt werden.

     

    2. Die finanzielle Situation der Krankenhäuser soll verbessert werden (wobei aber die zusätzlichen Ausgaben zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung auf 3,5 Mrd. Euro begrenzt werden).

    Für alle Chefärzte von Interesse: Verlängerung der Konvergenzphase

    Eigentlich sollte die Konvergenzphase der DRG-Einführung zum Jahr 2009 auslaufen, das heißt alle Krankenhäuser hätten ab 2009 mit den jeweils gültigen Landesbasisfallwerten abrechnen können. Dies hätte jedoch - zusammen mit den anderen finanziellen Belastungen - die politische gewollte Schwelle von 3,5 Mrd. Euro Mehrausgaben überschritten. Die Konvergenzphase wurde daher bis 2010 verlängert.  

    Einführung eines DRG-Systems für Psychiatrie und Psychosomatik

    Ab dem Jahr 2013 soll auch in der Psychiatrie und Psychosomatik über Fallpauschalen abgerechnet werden. Damit wird es auch in der Psychiatrie zu den bekannten Folgen des DRG-Systems - insbesondere zur Verkürzung der Verweildauer und zum Aufbau unterstützender Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich - kommen.