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  • 04.03.2008 | Gesetzgebung

    BMG stimmt der Richtlinie zur ambulanten Palliativversorgung zu

    Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung unter zwei Auflagen zugestimmt, die auch den Krankenhausarzt betreffen:  

     

    • Dem GBA zufolge soll der Krankenhausarzt für Palliativ-Patienten Leistungen für maximal sieben Tage verordnen können. Hierbei betonte das BMG, dass „es allerdings nicht ausgeschlossen ist, dass die Begrenzung auf sieben Tage zu kurz ist, etwa dann, wenn ein Palliativ-Patient mit einer Lebenserwartung von nur wenigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen wird und SAPV erhält. In diesen Fällen sei es kaum zumutbar, nach sieben Tagen noch eine Anschlussverordnung eines Vertragsarztes einzuholen.

     

    • Weiterhin verpflichtet das BMG den GBA dazu, einmal im Jahr einen Bericht über die Leistungsentwicklung zu erstatten. Hierbei soll der GBA insbesondere Fragen dazu beantworten, ob die Richtlinie den besonderen Belangen von Kindern genügt und welche Rückwirkungen sich auf andere Leistungsbereiche (zum Beispiel häusliche Krankenpflege) ergeben.

     

    Beachte: Erst durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu dem dort genannten Zeitpunkt tritt die Richtlinie in Kraft.  

    04.03.2008 | Finanzen privat

    Scheidung: Das neue Unterhaltsrecht 2008

    Am 1. Januar 2008 ist die Unterhaltsreform in Kraft getreten, was bei der nach wie vor hohen Scheidungsquote speziell auch unter Ärzten für die Betroffenen von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Doch wem steht was nach der Trennung bzw. der Scheidung in welcher Höhe zu? Und wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden? Unser neuer Online-Beitrag beantwortet diese und weitere Fragen. Daneben gibt eine Übersicht Klarheit darüber, wie hoch die Unterhaltszahlungen im Einzelnen sind – und zwar gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen.