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  • 06.09.2010 | Der GOÄ-Spiegel

    Schmerztherapie an der Wirbelsäule

    Die orthopädische Schmerztherapie an der Wirbelsäule umfasst ein weites Feld sowohl stationärer als auch ambulanter Leistungen und auch solche, die in Zusammenarbeit zwischen Orthopäden und Radiologen erfolgen.  

     

    Anästhesiologische GOÄ-Ziffern

    Noch immer behaupten einige private Krankenversicherungen, anästhesiologische Leistungen der GOÄ seien für Schmerztherapien an der Wirbelsäule nicht berechenbar. Dies ist falsch: Bei der letzten GOÄ-Novelle (1996) blieb der Abschnitt D (Anästhesieleistungen) unverändert. Demzufolge gibt es in der GOÄ keinen eigenen Abschnitt „Schmerztherapie“ (wie im EBM). Orthopäden (die für diese Leistungen qualifiziert sind) können die Leistungen gegebenenfalls nach den Gebührennummern des Abschnitts D der GOÄ berechnen.  

     

    Abgrenzung Injektion/Anästhesie

    Grundvoraussetzung für eine Anästhesie ist die Anwendung eines Anästhetikums. Andere Injektionen - zum Beispiel nur von Corticoiden - können nur mit „Injektionsziffern“ abgerechnet werden. Zweite Voraussetzung ist die Schmerzausschaltung an der in der jeweiligen Anästhesieziffer beschriebenen Struktur.  

     

    Beispiel

    Die Paravertebralanästhesie nach Nr. 476 GOÄ verlangt die gezielte Anästhesie der Spinalwurzel, des Spinalganglions oder des Ramus communicans des Nervus sympathicus. Andere paravertebral erfolgende Injektionen von Lokalanästhetika können deshalb nicht als Anästhesieziffer (Nr. 476 GOÄ) abgerechnet werden.