Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.11.2008 | Der GOÄ-Spiegel

    Navigationsgerät bei der Implantation von Knie-Totalendoprothesen: Wie abrechnen?

    In der Ausgabe Nr. 9/2008 wurde über eine Faktorerhöhung bei Verwendung eines Multislice-CTs berichtet. Hierzu fragte ein Abonnent: „Bei der Implantation von Knie-Totalendoprothesen verwenden wir ein Navigationsgerät. Eine GOÄ-Nummer zur Abrechnung dieser Leistung ist nicht vorgesehen und es kommt immer zu Fragen von Privatversicherungen, wenn wir eine Faktorerhöhung für die Implantationsleistung ansetzen. Gibt es dazu Abrechnungsvorschläge?“  

     

    Es herrscht die Auffassung, dass navigationsgestützte Maßnahmen im Zusammenhang mit einer OP eigenständig berechnungsfähig sind. Wenn Navigationspins verwendet werden, ist die Nr. 2349 GOÄ berechnungsfähig. Für die Entfernung der Pins gilt die Nr. 2354 GOÄ. Die Berechnung der Navigation erfolgt analog der Nr. 2562 GOÄ. In einem Schreiben der Ärztekammer Westfalen-Lippe wird für die
    Nr. 2562 GOÄ analog der Einfachsatz empfohlen. In den hierzu vorliegenden Gerichtsentscheidungen (Abruf-Nrn. )wird eine Beschränkung des Steigerungssatzes nicht erwähnt.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 20 | ID 122674