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  • 03.02.2010 | Der GOÄ-Spiegel

    GOÄ-Nr. 828 nicht für TEOAE-Messung

    Für die Messung transitorisch evozierter otoakustischer Emissionen (TEOAE) wird von manchen HNO-Ärzten die GOÄ-Nr. 828 (605 Punkte) analog berechnet. Sie stützen sich dabei auf den GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages („Brück“), in dem es zur Nr. 828 heißt: „Für die Prüfung des Hörvermögens mit TOAE kann Nr. 828 analog in Ansatz gebracht werden.“ Leider ist dies jedoch nicht richtig. Mit der 1996 in die GOÄ eingeführten GOÄ-Nr. 1409 (Messung otoakustischer Emissionen, 400 Punkte) ist auch die TOAE-Messung erfasst, nicht nur die Messung von SOAE. Auch DPOAE-Messungen sind nach GOÄ-Nr. 1409 abzurechnen. Offensichtlich wurde im Kommentar vergessen, die noch aus der Zeit vor der Einführung der Nr. 1409 stammende Empfehlung zu streichen.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 20 | ID 133315