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  • 04.11.2008 | Der GOÄ-Spiegel

    Die Abrechnung der Elastografie

    Die Elastografie ist in der GOÄ nicht enthalten, so dass sie analog berechnet werden muss. Da es sich um keine besondere Art der Duplexuntersuchung handelt, ist der Analogabgriff der Nr. 424 GOÄ (Dopplerechokardiografische Untersuchung) erlaubt. Dies wäre auch angemessen.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 19 | ID 122672