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  • 01.08.2004 | BG-Abrechnung

    Die seit dem 1. Juli 2004 gültigen Sätze beim BG-Nebenkostentarif im Überblick

    Die Unfallversicherungsträger und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben mit Wirkung zum 1. Juli 2004 eine lineare Anhebung der Sätze der Besonderen Kosten um etwa 3,15 Prozent vereinbart. Die Allgemeinen Kosten wurden nicht angehoben. Die Sachkosten ergeben sich - wie bisher - aus der Addition der Besonderen Kosten und der Allgemeinen Kosten. Somit wirkt sich diese Neufestsetzung nicht auf die Höhe dieser Kosten aus. Damit Sie einen besseren Überblick erhalten, haben wir die Änderungen der wichtigsten GOÄ-Nummern der Grundversorgung in einer Tabelle auf der gegenüberliegenden Seite zusammengefasst.

    Der liquidationsberechtigte Krankenhausarzt, der auf Grund des Arzt-/Krankenhausvertrages die Sachkosten unmittelbar an das Krankenhaus abführt, berechnet die Gebühren für die ärztliche Leistung - Allgemeine oder Besondere Heilbehandlung (Spalte 2 oder 3 der Tabelle) - und die Besonderen Kosten (Spalte 4).

    In der Spalte 5 (Allgemeine Kosten) sind die Kosten erfasst, die mit den Gebühren abgegolten sind. Dies sind die allgemeinen Personal- und Sachkosten sowie die durch die Anwendung von ärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten. Ist das Krankenhaus berechtigt, die Allgemeinen Kosten gegenüber den Berufsgenossenschaften direkt zu berechnen, sind diese von den Arztgebühren abzuziehen. Dies gilt auch für den Fall der Berechnung der Sachkosten - Addition der Besonderen und Allgemeinen Kosten (Spalte 6) - durch das Krankenhaus. Bei stationärer Behandlung entfällt die Berechnung Besonderer Kosten; sie sind mit dem Pflegesatz abgegolten.

    Wichtig:

    In den neuen Bundesländern gelten die Besonderen Kosten ohne Abschlag. Die Allgemeinen Kosten sind jedoch entsprechend zu kürzen. Wegen der Addition ist bei den "Sachkosten" darauf zu achten, dass der Abschlag nur bei den Allgemeinen Kosten, nicht jedoch bei den Besonderen Kosten berücksichtigt wird.

    Die aktuellen Tarife des BG-NT

    Für Leistungen der Basisversorgung (Verbände, Anästhesien, Wundversorgung) können die neuen Sätze des BG-NT einschließlich der Gebührenregelungen der folgenden Tabelle entnommen werden.

    Die neuen Sätze beim BG-Nebenkostentarif seit dem 1. Juli 2004
    Gebühren-
    Nummer

    (1)
    Allgemeine
    Heilbehandlung
    in Euro
    (2)
    Besondere
    Heilbehandlung
    in Euro
    (3)
    Besondere
    Kosten
    in Euro
    (4)
    Allgemeine
    Kosten
    in Euro
    (5)
    Sachkosten
    in Euro
    (6)
    200 3,24 4,04 1,36 2,50 3,86
    201 A 4,35 5,41 11,87 2,60 14,47
    201 B 4,35 5,41 21,87 2,60 24,47
    203 A 6,56 8,16 5,99 2,90 8,89
    203 B 6,56 8,16 15,77 2,90 18,67
    204 6,56 8,16 7,46 2,90 10,36
    205 6,56 8,16 7,88 2,90 10,78
    208 5,52 6,87 6,42 3,70 10,12
    209 10,35 12,88 21,87 6,90 28,77
    210 5,52 6,87 5,04 2,60 7,64
    211 4,49 5,58 1,78 1,60 3,38
    212 10,91 13,57 10,61 5,80 16,41
    213 9,66 12,03 5,89 4,90 10,79
    217 15,67 19,50 5,04 2,90 7,94
    226 A 6,56 8,16 7,46 2,90 10,36
    226 B 6,56 8,16 20,92 2,90 23,82
    228 A 13,05 16,23 7,67 4,90 12,57
    228 B 13,05 16,23 20,60 4,90 25,50
    229 9,66 12,03 3,36 2,40 5,76
    230 A 20,91 26,03 7,67 4,90 12,57
    230 B 20,91 26,03 20,60 4,90 25,50
    230 C 20,91 26,03 8,30 4,90 13,20
    230 D 20,91 26,03 17,45 4,90 22,35
    247 A 7,87 9,79 1,89 2,90 4,79
    451 8,35 10,39 4,94 2,90 7,84
    452 13,11 16,32 4,94 3,80 8,74
    490 4,21 5,24 1,48 2,00 3,48
    491 8,35 10,39 2,94 3,80 6,74
    493 4,21 5,24 2,31 1,90 4,21
    494 8,35 10,39 2,94 3,80 6,74
    2001 8,97 11,17 5,47 2,90 8,37
    2002 11,04 13,74 5,47 4,40 9,87
    2004 16,57 20,62 9,46 8,00 17,46
    2005 27,61 34,36 9,46 8,00 17,46
    2010 26,16 32,55 7,78 9,20 16,98
    Wichtig: Nach den allgemeinen Bestimmungen der UV-GOÄ sind Wundverbände nach den Nrn.  200 und 204 - die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung stehen - Bestandteil dieser Leistung. Dennoch können in diesen Fällen die Besonderen Kosten für notwendige Verbände berechnet werden. Die Nrn. 200 und 2007 der UV-GOÄ können - falls erforderlich - nebeneinander berechnet werden; Kosten für den Verband sind somit ansatzfähig.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 8 | ID 96898