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  • 01.08.2006 | BG-Abrechnung

    Abrechnung von Sach- bzw. besonderen Kosten nach DKG-NT/BG-NT bleibt

    Der Ständige Ausschuss BG-NT hatte bereits am 1. Juli 2005 beschlossen, die seinerzeitigen Regelungen zum Tarifwerk BG-NT bis zum 31. Dezember 2005 fortgelten zu lassen. Da sich bis zu diesem Zeitpunkt die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf keine Änderung der Kostensätze einigen konnten, wurde am 27. Januar 2006 beschlossen, die Kostensätze auch bis zum 30. Juni 2006 fortgelten zu lassen.  

     

    Wie nun sowohl von Seiten der Berufsgenossenschaften als auch von der DKG zu erfahren war, bleiben die Kostensätze auch über den 1. Juli 2006 hinaus gültig. Ob eine Änderung bereits zum 1. Oktober 2006 erfolgen wird, ist derzeit ungewiss.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 3 | ID 86409