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  • 06.10.2009 | Berufsrecht

    „Zuweiserprämien“: Verschärfung des Gesetzes in NRW angekündigt

    Schweres Geschütz fuhr NRW-Minister Karl-Josef Laumann am 25. September gegen Zuweiserprämien auf: „Das Gesundheitsministerium wird bei Bekanntwerden sofort und nachdrücklich gegen solche Ärzte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln - berufsrechtlicher, strafrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Natur - und mit entschiedener Härte vorgehen.“ Der Minister strebt eine Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG) in NRW an. Hier soll klar geregelt werden, dass es auch Krankenhausträgern nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patienten ein Entgelt zu gewähren.  

     

    Anmerkung der Redaktion: Man darf gespannt sein, wie der NRW-Minister eine klare rechtliche Abgrenzung schaffen will. In dieser Ausgabe (Seiten 8 ff.) zeigen unsere Autoren die rechtlichen Hintergründe bei den „Zuweiserprämien“ auf. Dabei wird deutlich, dass die Zulässigkeit häufig nur einzelfallbezogen beurteilt werden kann. Das OLG Düsseldorf hat jetzt im übrigen ein Zuweiserkonzept für unzulässig erklärt (siehe dazu den nachfolgenden Beitrag).  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 6 | ID 130590