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  • 01.05.2005 | Berufsrecht

    Wie weit geht die Aufklärungspflicht bei einer Allgemeinnarkose vor der OP?

    Vor einer Operation müssen Patienten nicht über jedes hypothetische Risiko einer Allgemeinnarkose aufgeklärt werden. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 5. August 2004 (Az: 1 W 27/03; Abruf-Nr. 051239).  

     

    Die Richter meinten zwar, dass die Patienten vorher über alle Risiken aufgeklärt werden müssten. Dennoch sei es aber unzumutbar, jede entfernt liegende Möglichkeit der Verschlechterung des Allgemeinzustandes oder jede mögliche Eingriffserweiterung einzubeziehen. Ein allgemeines Bild von der Schwere der OP reiche aus. Ein Hinweis auf spezielle Risiken von Eingriffserweiterungen sei nur dann erforderlich, wenn sich dadurch auch das allgemeine Eingriffsrisiko erhöhen würde oder bereits vor der OP dafür Anhaltspunkte beständen.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 6 | ID 86319