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  • 05.01.2010 | Arbeitsrecht

    Gründung eines MVZ am Krankenhaus: Auswirkungen auf den Chefarztvertrag?

    von Rechtsanwalt Dr. Horst Bitter, Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssozietät, München

    Der Chefarztvertrag kann nicht isoliert von aktuellen Entwicklungen betrachtet werden. So stellt sich unter anderem die Frage: Wie wirkt es sich auf den variablen Vergütungsanteil der Chefärzte aus, wenn der Krankenhausträger ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründet bzw. im Rahmen des rechtlich Zulässigen mit einem MVZ zusammenarbeitet, das ja qua definitionem ambulante Leistungen erbringt? Wenn im MVZ zum Beispiel ambulante Operationen durchgeführt werden, kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Vergütung haben, sondern auch auf die persönliche Ermächtigung von Chefärzten und auf die Weiterbildungsermächtigung. Beim Abschluss von Chefarztverträgen sollte dies berücksichtigt werden.  

     

    Neue Versorgungsstrukturen: Konsequenzen für Chefärzte

    Die Intentionen des Gesetzgebers mit Einführung der MVZ gehen dahin, die Voraussetzungen für die Entstehung großer multidisziplinär medizinischer Einrichtungen zu ermöglichen. Krankenhäuser als Leistungserbringer im Sinne des SGB V kommen als Gründer eines MVZ in Betracht (sofern wie im „Chefärzte Brief“ Nr. 12/2009 aufgezeigt das Gesetz von der neuen Regierung nicht geändert wird und MVZs nur noch von Ärzten geleitet werden dürfen). Krankenhausträger könnten also MVZ gründen bzw. betreiben und in die integrierte Versorgung einbringen, um eine Befreiung von den starren Vorgaben des SGB V zu erreichen. Auf diese Art und Weise kann die Position des Krankenhauses im Wettbewerb gestärkt werden.  

     

    Sowohl für Krankenhausbetreiber als auch für Chefärzte sind die folgenden Rechtsänderungen aus jüngster Zeit von Bedeutung:  

     

    • Nach § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV ist nunmehr - ein absolutes Novum im Vergleich zur bis dahin entgegenstehenden Rechtsprechung des BSG - dem niedergelassenen Vertragsarzt gestattet, in oder mit einem zugelassenen Krankenhaus zusammenzuarbeiten.