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  • 01.06.2005 | Alle Fachgebiete

    Insufflation von Sauerstoff ist keine assistierte Beatmung

    Für die Unterstützung der Sauerstoffversorgung durch eine Nasensonde oder ähnlichem wird manchmal die Nr. 427 GOÄ (Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druckverfahren ..., 150 Punkte) berechnet. Legt man den Text eng am Wortlaut aus, könnte man vielleicht meinen, dass auch bei der Sauerstoffinsufflation Apparate eingesetzt werden und die Unterstützung der Atmung einer „Assistenz“ gleichgesetzt werden könnte. Entscheidend ist jedoch, dass kein Saug-Druckverfahren eingesetzt wird – was die Nr. 427 GOÄ aber zwingend voraussetzt. Die Insufflation von Sauerstoff entspricht lediglich einer Leistung nach der Nr. 500 GOÄ (Inhalationstherapie ..., 38 Punkte).  

     

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 16 | ID 86356