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  • 01.01.2007 | Aktuelle Rechtsprechung

    Freispruch eines Chefarztes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestätigt

    Der ehemalige Leiter der Abteilung für Strahlentherapie der Radiologischen Klinik des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf ist endgültig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer früheren Patientin seiner Klinik freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in seinem Urteil vom 13. Dezember 2006 (Az: 5 StR 211/06 – Abruf-Nr. 063757) damit das vorherige Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg. In diesem Fall ging es um den so genannten UKE-Strahlenskandal, bei dem Patienten mit einer nicht etablierten Methode („Sandwich-Methode“) vor und nach Operationen von Darmkrebs mit zu hohen Strahlendosen behandelt wurden.  

     

    Die Staatsanwaltschaft warf dem Chefarzt vor, durch Etablierung eines nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Konzepts zur Strahlenbehandlung von Patienten mit Enddarmkrebs fahrlässig den Tod einer Patientin verursacht zu haben. Die Patientin war in 1988 wegen Enddarmkrebs prä- und postoperativ in der vom Chefarzt geleiteten Klinik bestrahlt worden.  

     

    Das LG hat zwar festgestellt, dass die Patientin – über das Behandlungskonzept des Chefarztes hinaus – aufgrund von Anordnungen von Fachärzten für Radiologie, die Mitarbeiter des Arztes waren, zusätzliche Bestrahlungen erhielt, die „fehlerhaft“ waren. Es hat weiter festgestellt, dass die Patientin durch die insgesamt erfolgte Strahlenbehandlung schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat, die – neben einer Reihe anderer Faktoren – „mitursächlich“ für den im Jahre 1999 eingetretenen Tod der Patientin waren.