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  • 01.07.2003 | Aktuelle Rechtsprechung

    Chefarzt wegen Abrechnungsbetruges zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

    Wegen Abrechnungsbetruges in Höhe von 1,1 Mio. Euro hat das Landgericht Regensburg am 28. Mai 2003 einen ehemaligen Chefarzt zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Des Weiteren erhielt der 59-jährige ein zweijähriges Berufsverbot und muss rund 300.000 Euro Geldstrafe zahlen.

    Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Chefarzt war ärztlicher Direktor einer Klinik im oberpfälzischen Kötzting und hatte in den Jahren 1996 bis 2000 rund 800 Privatpatienten gefälschte Honorarrechnungen zugeschickt. Der Chefarzt der Orthopädie rechnete nicht nur Leistungen für Zeiten ab, in denen er im Krankenhaus abwesend war, sondern auch Laboruntersuchungen, die er gar nicht erbracht hatte. Des Weiteren fälschte er Rechnungen unter dem Briefkopf seiner Oberärztin, um den Verdacht von sich zu lenken.

    Ein ehemaliger Patient gab der Ärztekammer den Tipp

    Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem der frühere Regensburger Polizeipräsident als Patient der Rehaklinik eine gefälschte Rechnung erhalten hatte. Der frühere Polizeichef beglich die Rechnung aber nicht, sondern schaltete vielmehr die Ärztekammer ein. Der Chefarzt legte vor dem Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Die Strafkammer, die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Chefarztes hatten sich im Vorfeld des Prozesses über das Strafmaß verständigt. Die Richter des Landgerichts Regensburg bezeichneten die Vorgehensweise des Chefarztes "als plumpen Betrug".

    Leserservice: Sie möchten wissen, wie Sie sich vor dem Vorwurf des "Abrechnungsbetruges" schützen können? In unserem Beitrag "Abrechnungsbetrug - was tun, wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht?" nennt Ihnen unser Rechts-experte wichtige Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen. Den Beitrag erhalten Sie im Online-Service unter der Rubrik "Recht" .

    Quelle: Ausgabe 07 / 2003 | Seite 1 | ID 96802