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  • · Fachbeitrag · Vermögensberatung

    Die private Lebensversicherung wird fällig - Rente oder Kapitalabfindung, was ist vorteilhafter?

    von Prof. Dr. Peter Hoberg, Worms

    | Die Deutschen haben in den letzten Jahrzehnten viele Milliarden EUR in Lebens- und Rentenversicherungen investiert. Allein 2013 flossen 90,8 Mrd. EUR in die Kassen der Versicherungen (vgl. Statista.de). Bei ca. 87,7 Millionen laufenden Verträgen hat jeder Deutsche im Durchschnitt mehr als eine Lebensversicherung. Viele Verträge werden nun fällig und es stellt sich die Frage, ob eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung gewählt werden soll. Neben Fragen der Laufzeit und der Verzinsung spielen auch die steuerlichen Folgen eine wesentliche Rolle. |

    1. Vorabentscheidung für Rente oder Kapitalabfindung?

    Bei Ablauf einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung hat der Kunde üblicherweise die Auswahl, ob er die Ablaufleistung in einem Betrag am Fälligkeitstag erhalten möchte (Kapitalabfindung) oder ob er sie verrenten möchte. In einigen wenigen Fällen scheint die Entscheidung mehr oder weniger vorgegeben zu sein:

     

    1.1 Angebliche Vorentscheidung für Verrentung

    Insbesondere viele Freiberufler haben anstelle der gesetzlichen Altersversorgung ein Sparkapital über Renten- und/oder Lebensversicherungen aufgebaut, um davon im Alter leben zu können. Sie benötigen somit eine lebenslängliche Rente, sodass die Ausgangslösung in der Verrentung besteht. Allerdings kann diese Personengruppe auch überlegen, ob sie das angesparte Kapital nach einer Abfindung anders anlegen möchte, sei es bei einer anderen Rentenversicherung oder sei es in anderen Anlageformen. Auch Mischformen sind denkbar.

        

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