· Fachbeitrag · Unternehmensweites Projekt mit Haftungspotenzial
Entgelttransparenz und Lohngerechtigkeit werden jetzt einklagbare Realität: Was Arbeitgeber wissen müssen
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Faire Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Leistung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) fördert seit Juli 2017 die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Bis zum 7.6.26 muss nun die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970 v. 10.5.23, ABl L 132) in deutsches Recht umgesetzt werden, die die Transparenzanforderungen für Arbeitgeber nochmals verschärft. Da der Umstellungsaufwand in den Unternehmen erheblich und die Zeit dafür knapp ist, sollten sich alle Arbeitgeber frühzeitig damit beschäftigen. BBP erklärt, was hierbei zu beachten ist.
1. Was regelt das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wurde 2017 in Deutschland eingeführt, um geschlechtsbezogene Lohnungleichheit zu bekämpfen und damit einen Beitrag für mehr Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Berufsleben zu leisten. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Gehaltsstrukturen in ihren Unternehmen offenzulegen. Beschäftigte sollen so besser erkennen können, ob sie fair bezahlt werden.
PRAXISTIPP — Das für Entgelttransparenz zuständige Bundesministerium hat auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen zu Einzelheiten der Entgelttransparenz und Lohngleichheit zur Verfügung gestellt, www.iww.de/s15455. |
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