· Fachbeitrag · Öffentliche Auftragsvergabe
Neue EU-Schwellenwerte zum 1.1.26 bei europaweiten Vergabeverfahren
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Mit Stichtag 1.1.26 gelten neue EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen, für die sich Unternehmen bewerben. BBP erklärt, was hierbei zu beachten ist.
1. Wirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe
Die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) ist mit ihrer Beschaffung ein überaus wichtiger Wirtschaftsfaktor, denn sie gibt jährlich Leistungen im dreistelligen Milliardenbereich in Auftrag. Laut der amtlichen Vergabestatistik des Bundes, die öffentliche Aufträge ab 25.000 EUR erfasst, wurden von Bund, Ländern und Kommunen allein im Jahr 2023 195.000 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 125 Mrd. EUR vergeben. Zusammen mit den in der Statistik nicht erfassten Vergaben ergeben sich noch deutlich mehr Beschaffungsfälle und höhere Auftragsvolumina. Das (deutsche) Vergaberecht bestimmt dabei das Verfahren zur Vergabe dieser öffentlichen Aufträge. Es stellt u. a. Anforderungen an die transparente Veröffentlichung der Ausschreibungen, die Bieter und Angebote, die Beschreibung der Leistungen, die Kriterien für die Angebotsauswahl und die Gleichbehandlung aller Unternehmen im Vergabeprozess. Maßgeblich sind dabei die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Die öffentlichen Behörden in der EU geben pro Jahr sogar mehr als 2,6 Bio. EUR aus, wovon 600 Mrd. EUR den EU-Vorschriften unterliegen. Um auf EU-Ebene ein effizienteres und strategischeres System für öffentliche Investitionen zu erreichen, will die EU-Kommission die EU-Vergaberegeln modernisieren und vereinfachen. Zu diesem Zweck hat sie eine Konsultation gestartet, die noch bis zum 24.1.26 läuft. Auf dem Portal „Have Your Say“ steht ein öffentlicher Fragebogen der EU-Kommission zur Verfügung. Dieser deckt sowohl allgemeine als auch technische Aspekte ab und enthält eine Aufforderung zur Einreichung von Daten, Studien und anderen Arten von Belegen. Die Rückmeldungen werden in die Ausarbeitung des EU-Legislativvorschlags einfließen, der im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden soll.
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