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  • 11.02.2013 · Fachbeitrag · Neue Verwaltungsvorgabe

    Steuerbescheinigungen aus Kapitalerträgen

    | Für seine Kapitalerträge ist dem Anleger unabhängig vom Steuerabzug auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Das BMF hat neue Muster veröffentlicht und nimmt daneben ausführlich zum Umfang der zu bescheinigenden Angaben Stellung. Das gilt grundsätzlich für Kapitalerträge ab 2010. Banken können das neue Muster aber erst für Erträge ab 2013 anwenden. Bereits für 2012 ausgestellte Steuerbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. |

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