· Fachbeitrag · Neue Verpflichtungen für Unternehmer
Anwendung der europäischen KI-Verordnung ‒ Nächster Umsetzungsschritt gestartet
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Seit 2.8.24 gilt die europäische KI-Verordnung. Bereits seit 1.2.25 sind im ersten Umsetzungsschritt Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden sowie alle beauftragten Personen über die nötige Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Außerdem definiert die Verordnung verbotene Praktiken, die seitdem nicht mehr angewandt werden dürfen. Anfang August 2025 ist der nächste Umsetzungsschritt erfolgt. BBP informiert, was Unternehmen hierbei zu beachten haben und wie die nächsten Umsetzungsschritte aussehen. |
1. Rechtlicher Hintergrund
Am 2.8.24 ist die europäische KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689 v. 12.7.24) in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die einzelnen Regelungen der KI-Verordnung treten stufenweise zwischen Februar 2025 und August 2027 in Kraft. Ziele der KI-Verordnung sind die Förderung der Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz in der EU, aber auch der Schutz der Menschen im Hinblick auf mögliche Risiken der KI-Anwendungen insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit.
Die KI-Verordnung schafft klare Regeln für Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette. Sie definiert verbindliche Anforderungen für bestimmte KI-Anwendungen und sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit dieser Technologie.
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