· Nachricht · Nachhaltigkeits-Reporting (VSME)
KMU-Standards für Nachhaltigkeits-Reporting verabschiedet
| Die EU-Kommission hat am 30.7.25 ihre Empfehlung zur Anwendung des Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) verabschiedet. Die EU-Kommission empfiehlt nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen in der EU, bei ihrer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach diesem Standard zu verfahren. |
- Die VSME sollen Leitlinien für alle KMU bilden, die freiwillig Nachhaltigkeitsberichte anfertigen wollen, etwa um Informationen für Kreditinstitute und Investoren bereitzustellen und damit den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Zugleich sollen sie den Verwaltungsaufwand für KMU in der Wertschöpfungskette begrenzen. KMU in der Wertschöpfungskette sind gehalten, Informationen über die Nachhaltigkeit ihres Wirtschaftens an große Unternehmen und Finanzinstitute zu übermitteln, die gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.
- Die VSME gliedern sich in zwei Module: Das Basismodul richtet sich insbesondere an Kleinstunternehmen und umfasst elf Bereiche mit den wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren, die häufig von verpflichteten Unternehmen in der Wertschöpfungskette abgefragt werden. Es enthält etwa Kernangaben zu Treibhausemissionen und Umweltkennzahlen. Das Zusatzmodul erweitert das Basismodul und enthält neun zusätzliche Bereiche, die oftmals von Banken und Investoren verlangt werden.
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