10.02.2014 · Fachbeitrag · Mahnung
Eine Bitte ist keine Mahnung
In der erstmaligen Übersendung einer Rechnung an einen Verbraucher mit der „Bitte“ um Überweisung bis zu einem kalendermäßig festgelegten Termin liegt grundsätzlich keine befristete Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB. (OLG Saarbrücken 17.4.13, 1 U 398/11, Abruf-Nr. 131950 )
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