· Fachbeitrag · Konsequenzen der BGH-Entscheidung für die Praxis
Zwangsweise Entsperrung von Smartphones im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen
von Lukas Hendricks, Bonn
| Digitale Beweismittel nehmen im Steuerstrafverfahren eine immer größere Rolle ein. Smartphones, Tablets und Laptops enthalten nicht nur private Korrespondenz, sondern auch geschäftliche Kommunikation, Bank-Apps, E-Mails mit Steuerberatern, Buchführungssoftware oder Zugänge zu Zahlungsdienstleistern. Der BGH (13.3.25, 2 StR 232/24, Abruf-Nr. 248247 ) hat entschieden, dass die Ermittlungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen die zwangsweise Entsperrung eines Smartphones mittels biometrischer Merkmale vornehmen darf. |
1. Entscheidung
Der BGH hat entschieden, dass die zwangsweise Entsperrung eines Smartphones durch biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) unter engen Voraussetzungen zulässig ist, wenn
- 1. ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, der das Gerät und den Tatverdacht konkret bezeichnet,
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