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  • 12.01.2015 · Fachbeitrag · IHK-Mitgliedschaft

    Auch bei rechtswidriger Betätigung werden IHK-Beiträge fällig

    | Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer erfasst auch Personen, die gewerbliche Einkünfte aus rechtswidrigem Handeln erzielen. Das folgt aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (12.12.2014, 4 K 122.14). |

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