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  • 06.10.2021 · Fachbeitrag · Hochwasserkatastrophe

    Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen

    | Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.9.21 Maßnahmen zur Unterstützung der von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli Betroffenen beschlossen. Nach dem „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021‘ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021“ wird die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vorübergehend ausgesetzt, die von den Auswirkungen der Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021 betroffen sind. Voraussetzung ist, dass aufgrund ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten bestehen, dass das betreffende Unternehmen saniert werden kann (BGBl I 2021,S. 4147). |

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