· Fachbeitrag · Hilfsmittel zur Verprobung von Umsätzen und Gewinnen
Richtsatzsammlung: Das Zustandekommen der Werte darf laut BFH geheim bleiben
von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof
| Der BFH hat entschieden, dass die Vertraulichkeitsregelung des § 21a Abs. 1 S. 4 und 5 FVG einem Anspruch nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Bundesländer und des Bundes auf Einsicht in Dokumente im Zusammenhang mit der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung entgegensteht ( BFH 9.5.25, IX R 1/24 ). |
Sachverhalt
Der Kläger begehrte vom FinMin Mecklenburg-Vorpommern nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (IFG MV) die Beantwortung folgender Fragen zur Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung:
- Wie hoch ist die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2016 bis 2020 geprüften Betriebe zwecks Gewinnung von Daten für die amtliche Richtsatzsammlung?
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