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  • · Fachbeitrag · Hilfsmittel zur Verprobung von Umsätzen und Gewinnen

    Richtsatzsammlung: Das Zustandekommen der Werte darf laut BFH geheim bleiben

    von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

    | Der BFH hat entschieden, dass die Vertraulichkeitsregelung des § 21a Abs. 1 S. 4 und 5 FVG einem Anspruch nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Bundesländer und des Bundes auf Einsicht in Dokumente im Zusammenhang mit der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung entgegensteht ( BFH 9.5.25, IX R 1/24 ). |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger begehrte vom FinMin Mecklenburg-Vorpommern nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (IFG MV) die Beantwortung folgender Fragen zur Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung:

     

    • Wie hoch ist die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2016 bis 2020 geprüften Betriebe zwecks Gewinnung von Daten für die amtliche Richtsatzsammlung?