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  • 07.01.2021 · Nachricht · Handelsrecht

    Firmenname wirkt sich auf Nachunternehmerhaftung aus

    | Das bloße Weglassen des Vornamens in der neuen Firma, die den Gegenstand des Unternehmens unverändert bezeichnet, kann die Kontinuität des Unternehmens hervorheben. Demgegenüber unterstreicht das Ersetzen eines Vornamens durch einen anderen nicht nur den Wechsel des Unternehmensträgers, sondern stellt auch die Kontinuität des Unternehmens infrage, so das OLG Brandenburg (24.6.20, 7 U 44/19, Abruf-Nr. 218377 ). |

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