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  • 10.02.2017 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Firmenfortführer haftet nicht für KSt-Schulden des ehemaligen Betriebsinhabers

    | Ein Einzelkaufmann, der das Handelsgeschäft einer GmbH erworben hat und unter derselben Firma fortführt, haftet nicht für Körperschaftsteuerschulden des ehemaligen Betriebsinhabers (BFH 6.4.16, I R 19/14, Abruf-Nr. 188333 ). |

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