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  • 06.12.2023 · Nachricht · Größenmerkmale (§§ 267, 267a HGB)

    Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen

    | Die EU-Kommission hat am 17.10.23 einen „Delegierten Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Gruppen“ erlassen. Damit werden die bisherigen Schwellenwerte Bilanzsumme und Umsatzerlöse um ca. 25 % angehoben. Ebenso werden die Schwellenwerte für die größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht (§ 293 HGB) um 25 % angehoben. Die Anzahl der Arbeitnehmer bleibt unverändert. |

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