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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Modifiziertes Bundestariftreuegesetz beschlossen – und damit leider auch mehr Bürokratie für Unternehmen

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) wurde am 26.2.26 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen und der Bundesrat hat am 27.3.26 zugestimmt. Unternehmen drohen dadurch zusätzliche Bürokratie, Haftungsprobleme und Probleme bei der Lohnabrechnung.

    1. Zielsetzung des BTTG

    Mit dem BTTG sollen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1941, iww.de/s15232) die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Ziel des BTTG ist es somit, die Tariftreue und -autonomie zu stärken sowie „faire Löhne“ in Deutschland zu gewährleisten. Zudem soll damit Art. 9 der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (RL [EU] 2022/2041) umgesetzt werden.

    2. Änderungen im BTTG

    Der Bundestag hat das BTTG am 26.2.26 mit den Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 21/4325, iww.de/s15233) verabschiedet. Im Einzelnen wurden insbesondere die folgenden Änderungen im BTTG und in den Begleitgesetzen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs beschlossen.