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  • · Nachricht · Gesetzentwurf wird in Kürze erwartet

    Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch Wirtschaftsprüfer

    | Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für die deutsche Wirtschaft eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre sein. In Kürze wird der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive ‒ CSRD) in Deutschland erwarten. |

     

    Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), sieht den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer gut aufgestellt: „Auf die deutschen Unternehmen kommt einiges zu. Die Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte ist bei Wirtschaftsprüfern in guten Händen. Wegen der engen Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte der Abschlussprüfer auch der Nachhaltigkeitsberichtsprüfer sein. Das betrifft nicht nur die Großen unserer Branche, von denen die Öffentlichkeit häufig spricht. Ebenso stehen mittelständische und kleine Praxen bereit. Die integrierte Prüfung führt nicht zu höheren Kosten im Vergleich zu einer isolierten Prüfung. Im Gegenteil, sie vermeidet Doppelarbeiten und Bürokratie. Das ist gerade in schwierigen Zeiten für die Wirtschaft enorm wichtig.

     

    Mit der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dieselbe Stufe wie die Finanzberichterstattung gestellt. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt für am oder nach dem

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