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  • 08.12.2015 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus noch bevor die Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters fällig wird, ist er nicht mehr in der Haftung (BGH 19.5.15, II ZR 291/14, Abruf-Nr. 178482 ).