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  • · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Augen auf bei der Rechtsformwahl: Welche Entscheidungskriterien wann maßgeblich sind

    von RA Dr. Jochen Blöse, MBA, Mediator (CfM), FA für Handels- und Gesellschaftsrecht, Köln

    | Bei Aufnahme einer unternehmerischen Betätigung - spätestens aber, wenn diese einen gewissen Umfang angenommen hat - stellt sich die Frage, in welcher Rechtsform das Geschäft betrieben werden soll. Diese Entscheidung will wohl überlegt und vorbereitet sein, da ihre Umsetzung häufig mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass ein späterer Wechsel der Rechtsform Nachteile bringt oder jedenfalls mit weiteren Kosten verbunden ist. |

    1. Typische Entscheidungskriterien

    In der Beratungspraxis zeigt sich, dass zwei Kriterien überragende Bedeutung beigemessen wird. Dies ist zum einen und vor allem die Frage der Begrenzung der Haftung und zum anderen der Gesichtspunkt der steueroptimalen Gestaltung. Bei näherer Betrachtung wird jedoch offensichtlich, dass beide Kriterien häufig zu Unrecht in den Vordergrund gerückt werden.

     

    Hinsichtlich der steuerlichen Überlegungen, die im Folgenden nicht weiter vertieft werden, lassen sich keine verallgemeinernden Aussagen treffen, sondern es bedarf in jedem Einzelfall eines konkreten Belastungsvergleichs. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Bestreben des Gesetzgebers alle Formen unternehmerischen Engagements im Grundsatz einer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen. Hinzu kommt, dass gerade im steuerlichen Bereich eine Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform immer nur eine Momentaufnahme darstellt. Wegen der enormen Dynamik des Steuerrechts kann sich eine heute richtige Entscheidung bereits nach wenigen Jahren als weniger optimal erweisen.

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