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  • 06.11.2025 · Nachricht · Fördermittel

    Forschungszulage: Probleme mit der Bescheinigung

    | Beantragt ein Unternehmen beim FA eine Forschungszulage für Aufwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, muss es dem FA auch die von der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ) erteilte Bescheinigung übermitteln. Befinden sich in der Bemessungsgrundlage der förderfähigen Aufwendungen auch Abschreibungsbeträge für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Rahmen der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, so sind diese Aufwendungen ebenfalls von der BSFZ zu bescheinigen (§ 6 Abs. 3 FZulG). |