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  • · Fachbeitrag · Ankurbelung der Konjunktur per Gesetz

    Investitionsbooster für E-Mobilität beschlossen: Wie Unternehmen jetzt profitieren können

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Am 26.6.25 hat der Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Am 18.7.25 wurde das Gesetz im BGBl verkündet. Ein Eckpunkt des Gesetzespakets ist die Förderung der Elektromobilität durch Sonderabschreibungen und Verbesserungen bei der Dienstwagenbesteuerung. BBP erklärt, wie Unternehmen jetzt steuerlich profitieren können. |

    1. Hintergrund

    Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm sollen prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung umgesetzt werden, von denen unmittelbar ein starkes Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsstandorts ausgehen soll. Die Maßnahmen bezwecken den schnellen Anschub wachstumswirksamer Investitionen verbunden mit langfristigen und flächenwirksamen Entlastungswirkungen, die gemeinsam für ein nachhaltiges, wachstumsförderndes Umfeld und Planungssicherheit für Unternehmen sorgen sollen.

     

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft sieht die Bundesregierung in den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wichtige und klare Impulse für einen Wachstumstrend. Die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen beinhaltet folgende Eckpunkte: