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  • 06.01.2026 · Fachbeitrag · EU-Parlament

    Einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht für Unternehmen

    | Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. EUR müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten werden davor geschützt, dass die Verantwortung für Berichte auf sie abgewälzt wird. Nur Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR unterliegen der Sorgfaltspflicht. Die Vorschriften für die Sorgfaltspflicht gelten ab Juli 2029. |