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  • · Fachbeitrag · Energetische Gebäudesanierung:

    Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht

    | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29.10.14 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst. Ab 1.3.15 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten erhalten: maximal 800 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 EUR bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. |

     

    Einen Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Beratungskosten gibt es für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. 500 Euro. Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts: Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 01 / 2015 | Seite 1 | ID 43137938

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