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  • 03.05.2018 · Nachricht · Deutsche Rentenversicherung

    Anrechnung der Erziehungszeiten bei der Rentenermittlung

    | Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten beiden Lebensjahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre. Die Berechtigten werden dabei so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen in Höhe von zurzeit rund 38.000 EUR im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Ein Jahr Kindererziehung erhöht damit die monatliche Rente aktuell um 31 EUR im Westen und 30 EUR im Osten (PM der Deutschen Rentenversicherung, 8.3.18) |

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