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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Damit der Prüfer den Apotheker nicht reich rechnet - So schützen Sie Ihren Mandanten!

    von Dipl.-Finw. Tobias Teutemacher, Greven

    | Da Apotheken zu den Branchen gehören, die eine überwiegende Anzahl ihrer Umsätze in Form von Bargeschäften abwickeln, stehen sie im Fokus der steuerlichen Betriebsprüfung. Ein Schwerpunkt stellt dabei die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - insbesondere der Kassenbuchführung - dar. Aber auch die im Internet bekannt gewordenen Fälle, in denen Manipulationssoftware („Zapper“) bei Apotheken eingesetzt wurden, sorgen dafür, dass die Warenwirtschaftssysteme (WWS) intensiv durchleuchtet werden. |

    1. Allgemeines

    Um erfolgreich am Markt agieren zu können, setzt die überwiegende Anzahl der Apotheken komplexe WWS zur Unterstützung der täglichen Arbeit ein. Die Nutzung solcher Systeme ist in der Praxis erforderlich, weil die Apotheken umfangreiche Regelungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) einhalten müssen. Dies geht in der Regel nur, wenn eine Unterstützung mittels DV-Systemen erfolgt. Die Auswahl ist dabei groß. Angeboten werden diese Systeme von unterschiedlichen Anbietern, z. B. ADG, Awinta (u. a. Pharmasoft, Prokas, Jump), Lauer & Fischer (WinApo), ASYS, Pharmatechnik, ApoComp etc. Die DV-Systeme beinhalten in der Regel Warenbewirtschaftungs-, Fakturierungs- und Kassenprogramme.

    2. Zertifizierung der DV-Systeme

    In der Beschreibung der DV-System-Hersteller wird gern auf GoBS/GDPdU-Zertifikate hingewiesen. Damit soll suggeriert werden, dass die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern (BMF 14.11.14, IV A 4, S 0316/13/1003) eingehalten werden.

             

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