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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Besteht die Möglichkeit des Steuerpflichtigen zur Akteneinsicht in das Fallheft der Betriebsprüfung?

    von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer

    | Da aus Betriebsprüfungen vermehrt finanzgerichtliche Verfahren resultieren, stellt sich immer wieder die Frage, wie der Betriebsprüfer zu seinen Feststellungsergebnissen gelangt ist. Damit gewinnt die Problematik, ob ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht in das Fallheft (Handakte) der Betriebsprüfung besteht, an Relevanz. |

    1. Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren

    Aus einem Fallheft können sich ggf. Anhaltspunkte ergeben, wie der Betriebsprüfer beispielsweise die Tatsachenbasis für Schätzungen ermittelt hat (BFH 25.3.15, X R 20/13, BStBl II 15; X R 19/14, BFH/NV 16, 4). Auch kann sich aus dem Fallheft ergeben, wann der Betriebsprüfer Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Steuerstraftat hatte.

     

    PRAXISHINWEIS | Sollten sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben, hat sich der Steuerberater mit Verwertungsverboten zu beschäftigen. Dieser Aspekt ist auch für das Steuerstrafverfahren von erheblicher Bedeutung.

        

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