· Fachbeitrag · Besteuerung in der Bargeldbranche
Bundesrechnungshof fordert die Stärkung der Kassen-Nachschau: Zwischen Anspruch und Alltag
von Dipl.-Finw. Andrea Köchling, Elmshorn
| Die Kassen-Nachschau ist ein Instrument, das seit 2018 dem Fiskus die Möglichkeit verschafft, Betriebe spontan auf die „Ehrlichkeit der Kassen“ zu prüfen. Die Grundidee ist so einfach wie konsequent: Steuerbetrug, gerade rund ums Bargeld, soll keine Chance mehr haben. Aber wie sieht dieses Instrument wirklich hinter der Ladentheke aus? Ein Blick in die jüngsten Erkenntnisse des Bundesrechnungshofs (BRH) zeigt: Die Kassen-Nachschau ist ein Werkzeug, das noch lange nicht rund läuft. |
1. Die Kassen-Nachschau
Der BRH geht davon aus, dass in bargeldintensiven Branchen bis zu 80 % der Umsätze zumindest teilweise nicht versteuert werden. Der Gesamtschaden für die Allgemeinheit wird auf bis zu 70 Mrd. EUR jährlich taxiert, wenn man Umsatzsteuer-, Lohn- und Sozialabgaben zusammennimmt. Kein Wunder, dass die Politik handeln wollte ‒ und im Kassengesetz eine Antwort fand. Besonders manipulierte oder „offene“ Kassensysteme waren dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge: Wer in bar kassiert, sollte das künftig ordentlich und für die Behörden nachvollziehbar tun.
1.1 Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis
Die Idee klingt nach flächendeckender Risikoabschreckung. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? Bislang beißt sich die Kassen-Nachschau ein wenig die Zähne an der Realität aus. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber das Ziel gesetzt, jährlich knapp 2,5 % aller Betriebe einer Nachschau zu unterziehen. Bei rund 7,8 Mio. erfassten Betrieben wären das ungefähr 190.000 Prüfungen pro Jahr. Tatsächlich hat man diese Marke zuletzt nur zu 3 bis 8 % erreicht ‒ das heißt, bundesweit fanden im Jahr 2023 kaum 15.000 Nachschauen statt. Betriebe werden, statistisch betrachtet, also nur etwa alle 42 Jahre geprüft. Gerade da, wo der Staat Einnahmen sichert, ist das keine Erfolgsquote, die Vertrauen schafft.
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