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  • · Fachbeitrag · Auslagerung in die Cloud

    „Cloud Computing“ und das HGB

    | „Cloud Computing“ ist immer noch ein Dauerthema, besonders unter rechtlichen Gesichtspunkten. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt gem. § 257 Abs. 3 HGB übrigens nicht vor, dass die Buchführung im Inland zu erfolgen hat. Hier dürfte aus Sicht des HGB also keine Einschränkung des „Cloud Computings“ im EU-Ausland oder außerhalb des EU-Raums zu erwarten sein. |

     

    Allerdings muss gem. § 257 Abs. 3 Nr. 2 HGB die Verfügbarkeit und Lesbarkeit der elektronischen Bücher innerhalb einer angemessenen Frist sichergestellt sein. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass die Aufbewahrungspflichten des HGB sechs bis zehn Jahre betragen, sodass sichergestellt werden muss, dass der „Cloud“-Anbieter diesen Pflichten auch tatsächlich in diesem Umfang nachkommt.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 268 | ID 36422580

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