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  • 06.03.2019 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Bei der Mitarbeitersuche muss mit m/w/d inseriert werden

    | Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern muss seit Januar 2019 zwischen drei Geschlechtern unterschieden werden. Suchen Sie künftig Personal, müssen Sie entweder ganz auf Geschlechtereinträge verzichten oder „xyz (m/w/d)“ inserieren, um nicht wegen Diskriminierung belangt zu werden. Auch der positive Geschlechtseintrag „inter“ ist zugelassen. |

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