06.11.2025 · Nachricht · Angehörigenverträge
Verträge zwischen Angehörigen: Schriftform ist kein Muss
| In der Praxis wird ein Vertrag oft schon deshalb als nicht wirksam anerkannt, weil die Vertragsparteien es unterlassen haben, ihn zu unterzeichnen. Doch hiergegen lohnt sich Gegenwehr. Das BVerfG hat nämlich aktuell entschieden, dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrags für sich allein noch nicht dazu führen kann, dass einem Vertragsverhältnis zwischen nahestehenden Personen bzw. zwischen Angehörigen nach § 15 AO die steuerliche Anerkennung verweigert wird (BVerfG 27.5.25, 2 BvR 172/24). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig