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  • 06.11.2025 · Nachricht · Angehörigenverträge

    Verträge zwischen Angehörigen: Schriftform ist kein Muss

    | In der Praxis wird ein Vertrag oft schon deshalb als nicht wirksam anerkannt, weil die Vertragsparteien es unterlassen haben, ihn zu unterzeichnen. Doch hiergegen lohnt sich Gegenwehr. Das BVerfG hat nämlich aktuell entschieden, dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrags für sich allein noch nicht dazu führen kann, dass einem Vertragsverhältnis zwischen nahestehenden Personen bzw. zwischen Angehörigen nach § 15 AO die steuerliche Anerkennung verweigert wird (BVerfG 27.5.25, 2 BvR 172/24). |