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  • · Fachbeitrag · Aktualisierter Deutscher Corporate Governance Codex

    Es führt (fast) kein Weg an Nachhaltigkeit vorbei

    von Dr. Sascha Genders, Würzburg

    | Die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist am 27.6.22 mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Im Zuge der turnusmäßigen Überprüfung des DCGK durch die Mitglieder der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sowie nachfolgender Anpassungen im Jahr 2022 wurde einerseits der Fokus auf den Bereich Kontroll-/Compliance- und Risikosystematik gelegt. Andererseits hat in der aktuellen Version des DCGK insbesondere der Aspekt der Nachhaltigkeit abermals deutlich an Relevanz gewonnen. |

    1. Inhalte und Ziele des DCGK

    Der DCGK ist ein etabliertes Regelwerk, das nebst Präambel in den Teilbereichen Leitung und Überwachung, Besetzung des Vorstands, Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Arbeitsweise des Aufsichtsrats, Interessenkonflikte sowie Transparenz und externe Berichterstattung Bestimmungen zur „guten“ Unternehmensführung definiert. Hierbei gibt es drei Arten von Bestimmungen:

     

    • Konkrete gesetzliche Regeln wie Vorschriften zur Unternehmensführung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland unter wesentlicher Bezugnahme auf das Aktiengesetz (AktG; § 161 AktG schafft die Gesetzesgrundlage)
     

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