11.03.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Kultur der unverzüglichen Zahlung
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ (15.8.12, BT-Drs. 17/10491) soll die Richtlinie (2011/7/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.11 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (vom 23.2.11, ABI L 48/1; BMF 2.1.13, IV D 4-S-3102/07/10001) in nationales Recht umgesetzt werden.
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11.03.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Abgabenordnung
Eine vorsätzliche Steuerhinterziehung liegt stets dann vor, wenn ein Geschäftsführer Schwarzlöhne an die Arbeitnehmer der von ihm geführten GmbH ausgezahlt hat und die entsprechenden Lohnsteuerbeträge dauerhaft entzieht (FG Köln 24.10.12, 15 K 66/12, Abruf-Nr. 130698 ).
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11.03.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Abgabenordnung
Das BMF hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung umfangreich geändert. Alleine 42 Seiten wurden zu § 251 AO und den Regelungen bei Insolvenz zusammengefasst. Hinzu kommen umfassende Ergänzungen zu
§ 129 AO (BMF 31.1.13, IV A 3 - S 0062/08/10007-15, Abruf-Nr. 130696 ).
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11.03.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Steuerberatergebührenverordnung
Am 19.12.12 ist die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Darin enthalten ist auch die neue Vergütungsverordnung für Steuerberater. Diese ist am 20.12.12 in Kraft getreten. Nunmehr stellt sich die Frage, ab wann die neue Vergütungsverordnung Anwendung findet.
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11.03.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Diagnose Mittelstand 2013
Bereits zum zwölften Mal legte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) seine Diagnose Mittelstand vor. Sie basiert auf Bilanzdaten von Sparkassen-Firmenkunden sowie auf Einschätzungen der Kundenbetreuer der Sparkassen.
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11.03.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Familien-GmbH
Soll die Tochter die väterliche GmbH übernehmen und erhält sie deshalb sukzessive erst 30, dann 49 und am Ende 51 % der GmbH-Anteile, übt sie als Geschäftsführerin der GmbH erst mit der Übertragung der Mehrheit der Anteile eine selbstständige Tätigkeit aus und ist sozialversicherungsfrei.
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11.02.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Rechnungslegung und Offenlegung
Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (kurz MicroBilG) vom 20.12.12 (BGBl I 12, 2751) hat der Gesetzgeber für Kleinstkapitalgesellschaften eine Reihe von Erleichterungen hinsichtlich der Gliederung der Bilanz, der GuV, des Umfangs der diese begleitenden Angaben sowie der Veröffentlichung geschaffen. Der folgende Beitrag geht insbesondere der Frage nach, ob und in wieweit die Erleichterungen klar bestimmt sind bzw. welche Auslegungsprobleme auftreten.
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11.02.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Controllinginstrumente
Ein gutes Reporting hilft Führungskräften, die Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens umfassend zu beurteilen. Mithilfe dieses Instruments lassen sich frühzeitig Stärken und Schwächen identifizieren und Verbesserungsmaßnahmen einleiten. Damit ein Reporting seine Aufgaben erfüllen kann, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Im Beitrag werden Mindestanforderungen genannt, die beachtet werden müssen, wenn das Reporting in der Lage sein soll, seine Ziele uneingeschränkt ...
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11.02.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Risikoorientierte Zinssätze
Erkundigt sich ein Verbraucher bei verschiedenen Kreditinstituten nach den Konditionen für einen Kredit, wird er feststellen, dass eine erhebliche Variabilität bei den Zinssätzen für Kredite besteht. Obwohl die Kalkulation der Kreditzinsen bei allen Banken ähnlich abläuft, gibt es dennoch zum Teil große Unterschiede. Welche Parameter eine gewichtige Rolle spielen und wie man diese zugunsten des Kreditnehmers nutzt, zeigt der folgende Beitrag.
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11.02.2013 · Fachbeitrag aus BBP · Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG)
Das Schutzschirmverfahren wurde zum 1.3.12 durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG (BGBl I 11, 2582) eingeführt. Es dient der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung von Unternehmen. Die ersten Erfahrungen aus den (teilweise bereits abgeschlossenen) Verfahren lehren jedoch, dass weiterhin Anfangsschwierigkeiten beim Umgang mit dem neuen Recht bestehen, die zumeist auf der fehlenden Auseinandersetzung mit dem Gesetz beruhen.
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