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  • 06.08.2019 · Nachricht · Kreditwerbung

    Bank darf Pflichtangabe nicht in winziger Fußnote verstecken

    | Eine Bank darf für Kredite im Internet nicht mit einem Best-Zinssatz werben, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen aber lediglich in einer winzigen Fußnote auf der Folgeseite platzieren. Das hat das LG Düsseldorf (28.3.18, 12 O 222/17) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Santander Consumer Bank AG entschieden. |

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