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  • · Fachbeitrag · Fördermittelberatung

    KfW-Studienkredit wird ausgeweitet

    | Die KfW-Bankengruppe verbessert die Zugangsvoraussetzungen für ihren KfW-Studienkredit: Ab April 2013 können erstmals auch Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie Promotionen gefördert werden. Zudem können künftig über den KfW-Studienkredit alle Studiengänge flexibel finanziert werden, egal ob in Vollzeit oder Teilzeit. Mit diesen Erweiterungen passt die KfW ihren Studienkredit den künftigen Erfordernissen der Finanzierung akademischer Aus- und Weiterbildung an und trägt dem Bedürfnis nach lebenslangem Lernen Rechnung. |

     

    Der einkommens- und bonitätsunabhängige KfW-Studienkredit steht dann allen Studierenden offen, die bei Antragstellung maximal 44 Jahre alt sind. Damit wird die Altersgrenze in Abhängigkeit von der Finanzierungsdauer deutlich erhöht. Der KfW-Studienkredit kann künftig auch zur Finanzierung mehrerer Studienvorhaben genutzt werden, und zwar auch zu einem Zeitpunkt, zu dem der Kreditnehmer sich bereits in der Rückzahlungsphase des schon in Anspruch genommenen KfW-Studienkredits befindet: Falls Studierende ihren Finanzierungsrahmen noch nicht ausgeschöpft haben, kann die Rückzahlung unterbrochen und die verfügbare Förderung für ein neues Studium genutzt werden. Erst nach Abschluss dieses Studiums nimmt der Kreditnehmer die Rückzahlung des Kredits dann wieder auf.

     

    PRAXISHINWEIS | Zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten können Studierende bis zu 650 EUR monatlich beantragen. In der Regel finanziert die KfW bis zu 14 Semester. Die maximale Höhe des KfW-Studienkredits beträgt weiterhin 54.600 EUR. Die Online-Antragstellung ist ab dem 1.1.13 möglich, Finanzierungsstart ist ab dem 1.4.13.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 295 | ID 36848900

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