· Fachbeitrag · Fördermittel 2026
ERP-Förderhöchstbeträge für Unternehmensgründer deutlich ausgeweitet
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Wenn das Gründungsinteresse auf niedrigem Niveau stagniert, ist es wichtig, die Standortbedingungen für Gründer nachhaltig zu verbessern. Dazu zählt auch die finanzielle Förderung von Gründern. Seit dem 1.12.25 können Gründer, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), von der KfW eine verbesserte ERP-Darlehensförderung von bis zu 200 TEUR erhalten. Gleichzeitig erhöht die KfW den maximal möglichen Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50 TEUR auf 80 TEUR. Ein besonderer Vorteil des Gründerkredits ist die 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank, was den Kreditzugang ohne eigene Sicherheiten erleichtert. BBP erläutert, was bei der Inanspruchnahme der Förderung zu beachten ist.
1. Entwicklung des Gründungsgeschehens
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 wurden laut Angaben von Destatis in Deutschland rund 99.300 Betriebe gegründet, die aufgrund ihrer Rechtsform und Beschäftigtenzahl als wirtschaftlich bedeutend eingestuft werden können (BBP 25, 321). Insgesamt stieg die Zahl der Neugründungen von Gewerben in den ersten drei Quartalen 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,9 % auf insgesamt rund 487.700. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg um 5,6 % auf rund 578.400. Dazu zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen, Umwandlungen und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
MERKE — Die Zahl der Gewerbeanmeldungen (§ 14 GewO) hat sich im Verlauf der vergangenen knapp 20 Jahre tendenziell verringert: Während im Jahr 2004 noch rund 961.000 Gewerbeanmeldungen verzeichnet wurden, sank die Anzahl auf rund 716.000 im Jahr 2024, wenngleich die Zahlen seit 2020 wieder etwas ansteigen. |
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