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Fördermittel sind planbar, nicht zufällig – so können Unternehmen sie dauerhaft nutzen

von Sabine Hentschel, Geschäftsführerin der Hentschel Fördermittelberatung GmbH, Unterföhring, www.hentschel-foerdermittel.de
Bei der Finanzierung denken Unternehmen in erster Linie an Bankkredite, Eigenkapital oder Investoren. Öffentliche Fördermittel spielen dagegen häufig nur eine Nebenrolle, da sie als zu komplex, zu bürokratisch und zu unübersichtlich wahrgenommen werden. Diese Einschätzung ist zwar weit verbreitet, greift jedoch zu kurz. Denn gerade für kleine und mittlere Unternehmen können Fördermittel ein wirksames Instrument zur Finanzierung von Innovationen und Investitionen sein. Die Förderlandschaft in Deutschland ist breit aufgestellt. Es stehen mehrere Tausend Programme von EU, Bund, Ländern und weiteren Institutionen zur Verfügung. Sie reichen von Bürgschaften und zinsgünstigen Darlehen über Beteiligungskapital bis hin zu nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Besonders Zuschüsse bieten unmittelbare Liquiditätsvorteile und stärken die Eigenkapitalbasis.
1. Problem: Fördermittel werden nur „zufällig“ genutzt
Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen erfolgt die Auseinandersetzung mit Subventionen, wenn überhaupt, nur situativ. Ein konkretes Investitionsvorhaben führt dazu, dass „nebenbei“ geprüft wird, ob es hierfür eine Förderung gibt. Oft bleibt es bei Einzelmaßnahmen, etwa einer Förderung für Digitalisierung oder Energieeffizienz, ohne dass ein systematischer Ansatz verfolgt wird. Dieses Vorgehen führt dazu, dass Fördermittel eher als Zufallsfund wahrgenommen werden („Da gab es doch einmal etwas für…“) und nicht als planbarer Bestandteil der jährlichen Budgetplanung.
MERKE — Zwar existiert keine zentrale Statistik, Studien zeigen jedoch, dass nur ein kleiner Teil der Unternehmen Förderprogramme aktiv nutzt. Schätzungen zufolge verzichtet die Mehrheit auf die gezielte Akquise von Subventionen oder hat noch nie einen Antrag gestellt. |
Große Unternehmen und Konzerne gehen hier deutlich strukturierter vor: Sie verfügen häufig über eigene Abteilungen, in denen oft mehr als 50 Förderprojekte parallel gesteuert und sämtliche Vorhaben bereits vor Projektstart systematisch auf Förderfähigkeit geprüft werden. Dieser Ansatz ist grundsätzlich auch im Mittelstand in angepasster Form umsetzbar. Auch in kleinen und mittleren Unternehmen können mehrere Förderanträge pro Jahr zum Standard werden.
2. Lösung: Systematischer Ansatz statt Einzelfallbetrachtung
Erfolgreiche Unternehmen verfolgen einen anderen Ansatz: Sie etablieren ein strukturiertes Fördermittelmanagement. Subventionen werden dabei nicht isoliert betrachtet, sondern als integraler Bestandteil der Unternehmensplanung verstanden. Kern dieses Ansatzes ist die frühzeitige und strukturierte Prüfung von Fördermöglichkeiten. Projekte werden frühzeitig identifiziert, klar voneinander abgegrenzt und gezielt mit passenden Programmen verknüpft. Dabei können mehrere Vorhaben parallel bezuschusst werden, sofern es nicht zu einer Doppelförderung desselben Projekts kommt. Förderfähig sind zahlreiche Themenfelder innerhalb eines Unternehmens – u. a. Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Investitionen in neue Produktionsprozesse oder innovative Technologien.
Entscheidend ist eine strukturierte Herangehensweise. Bewährt hat sich die Einführung einfacher interner Prozesse – beispielsweise regelmäßige Förderchecks bei Investitionsentscheidungen, eine zentrale Übersicht geplanter Projekte oder feste Ansprechpartner für das Thema Fördermittel. Dadurch wird verhindert, dass förderfähige Vorhaben erst nach Projektbeginn erkannt werden. Gleichzeitig erleichtert eine saubere Projektdokumentation nicht nur die Antragstellung, sondern auch spätere Nachweise gegenüber Förderstellen und Betriebsprüfungen.
PRAXISTIPP — Da viele Programme feste Einreichungsfristen oder längere Bearbeitungszeiten haben, empfiehlt sich ein Förderkalender als Bestandteil der Investitions- und Budgetplanung, der frühzeitig erstellt werden sollte. |
Grundsätzlich können sich Unternehmen selbst einen Überblick über mögliche Fördertöpfe verschaffen. Hilfreiche Tools sind beispielsweise die Website der Bundesregierung (foerderinfo.bund.de) und die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (foerderdatenbank.de). In der Realität führt dies jedoch sehr schnell zu Frustration und Überforderung. Gerade zu Beginn ist die Unterstützung durch eine externe Fördermittelberatung daher häufig sinnvoll. Diese hilft nicht nur bei der Auswahl geeigneter Programme, sondern unterstützt auch beim Aufbau effizienter Prozesse und der strategischen Einordnung von Vorhaben. So wächst im Unternehmen schrittweise das eigene Know-how im Umgang mit Förderprogrammen, Fristen und Dokumentationsanforderungen. Es entstehen kontinuierliche Prozesse, die langfristig Effizienz schaffen und Fördermittel zu einem festen Bestandteil der Unternehmensplanung machen. Mit zunehmender Erfahrung reduziert sich der Aufwand für die Antragstellung.
MERKE — Ein mittelständisches Unternehmen mit rund 50 Mitarbeitern kann i. d. R. jährlich zwei bis drei Förderanträge stellen, beispielsweise für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Prozessoptimierungen oder Investitionen in energieeffiziente Anlagen. Auf diese Weise generiert das Unternehmen kontinuierlich Subventionen im siebenstelligen Bereich. Entscheidend ist dabei nicht der einzelne Antrag, sondern eine kontinuierlich gefüllte Pipeline förderfähiger Projekte. |
3. Steuerberater als Impulsgeber für Fördermittelstrategien
Fördermittel sind nicht nur ein „Bonus“, sondern können gezielt zur Liquiditätssteuerung eingesetzt werden. Zuschüsse verringern den Finanzierungsbedarf, verbessern die Eigenkapitalquote und erweitern die Investitionsspielräume. Für Steuerberater ergibt sich in diesem Kontext eine zentrale Rolle. Sie verfügen über einen frühzeitigen Einblick in Investitionsvorhaben ihrer Mandanten, beispielsweise im Rahmen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Jahresabschlüssen oder Planungsrechnungen. Diese Position ermöglicht es, potenziell zuschussfähige Projekte frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Impulse zu geben. Insbesondere bei steuerlichen Förderinstrumenten wie der Forschungszulage liegt die Schnittstelle zur steuerlichen Beratung auf der Hand. Die zentrale These lautet daher: Wer Fördermittel im Beratungsgespräch nicht aktiv adressiert, lässt Potenzial für den Mandanten ungenutzt.
4. Forschungszulage: Bis zu vier Jahre rückwirkende Förderung!
Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) am 1.1.20 hat sich die Forschungszulage zum Flaggschiff der deutschen Förderlandschaft entwickelt. Anders als klassische Projektförderungen ist die Forschungszulage ein steuerliches Förderinstrument: Sie wird im Rahmen der Steuerfestsetzung angerechnet und ausgezahlt. Damit unterscheidet sie sich in wesentlichen Punkten von herkömmlichen Förderprogrammen und ermöglicht Unternehmen einen niedrigschwelligen Zugang zur Forschungs- und Innovationsförderung. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung. Die Forschungszulage ist branchen- und größenunabhängig ausgestaltet – vom neu gegründeten Start-up bis hin zum Großkonzern. Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig ist und förderfähige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführt.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt in den möglichen Projektvolumina. Aktuell können Unternehmen jährlich bis zu 12 Mio. EUR förderfähige Forschungs- und Entwicklungskosten geltend machen. Die Förderung beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU sogar 35 %. Für KMU ergibt sich daraus eine maximale jährliche Fördersumme von bis zu 4,2 Mio. EUR. Gefördert werden insbesondere Personalkosten für eigene F&E-Mitarbeiter, Eigenleistungen von Einzelunternehmern sowie externe Auftragsforschung. Der wohl größte Unterschied zu klassischen Förderprogrammen besteht jedoch in der rückwirkenden Beantragbarkeit. Unternehmen können Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis zu vier Jahre rückwirkend fördern lassen. Damit ist die Forschungszulage derzeit die einzige staatliche F&E-Förderung in Deutschland, die auch für bereits gestartete oder abgeschlossene Vorhaben genutzt werden kann. Gerade hierin liegt für viele Unternehmen erhebliches, bislang ungenutztes Potenzial. Unternehmen, die jetzt klug handeln, sichern sich bares Geld für bereits getätigte Entwicklungsleistungen.
PRAXISTIPP — Innovativ geforscht, aber es wurde noch keine Forschungszulage beantragt? Dann wird es höchste Zeit: Die Antragsfrist für das Wirtschaftsjahr 2022 endet am 31.12.26. Mit der Forschungszulage können Unternehmen ihre F&E-Aktivitäten rückwirkend fördern lassen |