· Fachbeitrag · Finanzierungsberatung
Förderung der E-Mobilität: Wie stark ist der Anreiz durch die 75 %-Sonderabschreibung für E-Autos?
von Dr. Peter Hoberg, Worms
| Zur Förderung der E-Mobilität hat die neue Koalition aus CDU und SPD beschlossen, den Absatz von E-Autos (BEV = Battery Electric Vehicle) mit einer Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr zu unterstützen. Die erhöhte Abschreibung führt im ersten Jahr zu einer deutlichen Reduktion der Steuerzahlungen. Dadurch soll der Absatz von E-Autos gefördert werden. In diesem Beitrag wird untersucht, wie stark der Anreiz durch die erhöhte Abschreibung aus betriebswirtschaftlicher Sicht tatsächlich ist ‒ und zwar über das erste Jahr hinaus. |
1. Grundlagen
Die Politik setzt beschleunigte ‒ meist degressive ‒ Abschreibungen immer wieder ein, um die Konjunktur anzukurbeln. Die hohen Abschreibungsraten wirken auf den ersten Blick verlockend, da in den Anfangsjahren die Steuerzahlungen gesenkt werden. An das komplette ‒ also mehrjährige ‒ Bild denken jedoch nur wenige. Als Steigerung des Investitionsboosters sollen E-Fahrzeuge von Juli 2025 bis Dezember 2027 im ersten Jahr mit 75 % abgeschrieben werden. Die übliche lineare Abschreibung läuft nach amtlicher Nutzungsdauer über sechs Jahre. Diese Nutzungsdauer gilt auch für die neue beschleunigte Abschreibung. Im ersten Jahr sollen 75 % abgeschrieben werden. In den Folgejahren betragen die Abschreibungen 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %.
Die erhöhten Abschreibungen mindern in den Anfangsjahren den zu versteuernden Gewinn (steuerliche Bemessungsgrundlage) und führen zunächst zu geringeren Steuerzahlungen. Für ein Wirtschaftsgut mit einem Abschreibungsausgangsbetrag von 100 TEUR ergeben sich daraus die folgenden linearen bzw. degressiven Abschreibungen:
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